Tennisplatz sanieren mit Förderung – bis zu 90 % für Vereine in NRW
Mit der NRW-Sportmilliarde („Moderne Sportstätte NRW") fördert das Land die Sanierung vereinseigener Sportanlagen mit bis zu 90 %. Wir planen und sanieren Ihre Tennisanlage förderfähig – von der Antragsvorbereitung bis zur Abnahme. Fachbetrieb für Tennisplatzbau seit 1965, im Raum Dortmund und ganz NRW.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt
Das Förderportal des Landessportbundes NRW ist seit dem 1. Juni 2026 für die Interessenbekundung geöffnet, die eigentliche Antragstellung startet am 1. September 2026. Wichtig: Gefördert wird nur, was nach dem Förderbescheid beauftragt und gebaut wird – ein vorzeitiger Baubeginn kostet die Förderung. Wer jetzt plant, ist förderfähig aufgestellt, wenn das Antragsfenster zählt.
Interessenbekundung läuft
Antragstellung (LSB-Förderportal)
Erst Bescheid, dann Bau
Welche Förderung passt zu Ihrem Tennisplatz?
„Sportmilliarde" ist nicht gleich „Sportmilliarde". Für Tennisanlagen sind zwei Programme relevant – je nachdem, wer Eigentümer der Anlage ist.
Die NRW-Sportmilliarde ist das Sportinfrastruktur-Programm des Landes NRW (2025–2036). Über das Modul „Moderne Sportstätte NRW" können Sportvereine die Sanierung ihrer eigenen Tennisanlage mit bis zu 90 % fördern lassen. Anträge laufen direkt über das Förderportal des Landessportbundes NRW – nicht über die Kommune.
NRW-Sportmilliarde
„Moderne Sportstätte NRW"
Das Landesprogramm richtet sich direkt an Sportvereine in NRW. Förderfähig sind Sanierung und Modernisierung vereinseigener Anlagen – Tennisplätze ausdrücklich eingeschlossen. Die Förderquote liegt bei bis zu 90 % (Projekte ab ca. 25.000 €), bei größeren Maßnahmen bei bis zu 85 % bzw. 80 %. Antrag direkt über das Förderportal des Landessportbundes NRW (offizielle Programminfos des Landessportbundes NRW). Voraussetzung: Der Verein ist Mitglied in Stadt-/Kreissportbund und Fachverband und als Eigentümer, Pächter oder Mieter für „Dach und Fach" (also den baulichen Erhalt der Anlage) zuständig.
Sportmilliarde des Bundes
Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten" (SKS)
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten" fördert Anlagen in kommunaler Trägerschaft mit bis zu 45 %. Antragsteller sind hier Kommunen und Gemeinden; Vereine können über ihre Gemeinde eingebunden werden. Auch kommunale Tennisanlagen sanieren wir auf dem Niveau, das öffentliche Auftraggeber erwarten.
Nicht sicher, welcher Weg für Ihre Anlage gilt? Genau das klären wir in der kostenlosen Erstberatung.
| NRW-Sportmilliarde (Land) | Sportmilliarde des Bundes (SKS) | |
|---|---|---|
| Für wen | Sportvereine in NRW | Kommunen & Gemeinden |
| Förderung | bis zu 90 % | bis zu 45 % |
| Antrag über | Förderportal Landessportbund NRW | Kommune / Land |
| Tennisplatz | förderfähig | förderfähig (kommunal) |
Quellen: offizielle Programminfos des Landessportbundes NRW · Förderkonditionen der NRW.BANK
Stand der Förderangaben: Juni 2026
Alle Förderangaben ohne Gewähr und nach aktuellem Stand des Programmaufrufs. Über Förderfähigkeit und Förderhöhe entscheiden im Einzelfall der Landessportbund NRW bzw. die NRW.BANK – GaLaBau Kießling ist nicht die Bewilligungsbehörde.
Was an Ihrer Tennisanlage förderfähig ist
Gefördert wird die Sanierung und Modernisierung – am wirksamsten als gebündelte Gesamtmaßnahme der Anlage. Mehrere Plätze, Drainage, Einzäunung und Beleuchtung zusammen erreichen die Förderschwelle sicher und senken Ihren Eigenanteil deutlich.
Belag erneuern (Asche/Sand)
Deckschicht, Linierung und Netzanlagen modernisieren.
Drainage & Entwässerung
Gegen Staunässe, für deutlich längere Nutzungsdauer.
Einzäunung & Toranlagen
Als Teil der Gesamtmaßnahme förderfähig.
Beleuchtung
Effiziente, modernisierte Platzbeleuchtung.
Alles aus einer Hand
Wir koordinieren alle Gewerke der Anlage.
Revisionssicheres LV
Prüffähig für Antrag und Förderabrechnung.
Ein reiner Neubau ist in der Regel nicht förderfähig; ein Ersatzneubau nur, wenn er nachweislich wirtschaftlicher ist als die Sanierung.
Kein Förderfall? Wir bauen und sanieren trotzdem.
Ob einzelner Platz, private Anlage oder kleiner Verein unterhalb der Förderschwelle – wir machen Ihren Tennisplatz wieder bespielbar, mit oder ohne Förderung. Sprechen Sie uns einfach an.
In 5 Schritten zur geförderten Tennisanlage
Kostenlose Erstberatung
Wir klären Förderfähigkeit, passendes Programm und Umfang Ihrer Anlage.
Machbarkeit & Kostenschätzung
Belastbare Kalkulation als Grundlage für Ihre Projektskizze.
Antrag & Interessenbekundung
Wir liefern das revisionssichere Leistungsverzeichnis; Sie reichen über das LSB-Förderportal ein.
Förderbescheid abwarten
Erst nach dem Bescheid beginnt der Bau. So bleibt alles förderfähig.
Bau & Abnahme
Umsetzung in Handarbeit, prüffähige Dokumentation für den Verwendungsnachweis.
Warum GaLaBau Kießling für geförderte Tennisprojekte?
Seit 1965 im Tennisplatzbau. Dritte Generation, über 50 Jahre Erfahrung mit Sand- und Aschebelägen.
100 % Handarbeit. Keine Maschinenverdichtung, die natürliche Drainagefähigkeit bleibt erhalten.
Prüf- und revisionssichere Dokumentation. Grundlage für die Abrechnung mit der Bewilligungsbehörde.
Alles aus einer Hand. Platz, Drainage, Zaun und Grünflächen koordiniert; das vereinfacht Förderprojekte.
Lokal in Dortmund & ganz NRW. Kurze Wege, schnelle Reaktion, als Familienbetrieb verlässlich.
Fachlich verantwortet von Tim Kießling, GaLaBau Kießling – seit 1965 im Tennisplatzbau, dritte Generation.

„Tennisplätze bauen und sanieren wir seit 1965 – mit der Sorgfalt, die Vereine und Förderbehörden erwarten."
Häufige Fragen zur Förderung & Tennisplatzsanierung
Was ist die NRW-Sportmilliarde – und der Unterschied zur Sportmilliarde des Bundes?
Die „NRW-Sportmilliarde" ist das Investitionsprogramm des Landes NRW (NRW-Infrastrukturgesetz 2025–2036). Daraus stehen u. a. 200 Mio. € exklusiv für vereinseigene Sportstätten bereit – das Modul heißt „Moderne Sportstätte NRW", Anträge laufen über das Förderportal des Landessportbundes NRW. Davon zu unterscheiden ist die „Sportmilliarde des Bundes" (Programm SKS), die kommunale Sportstätten fördert und über die Kommunen läuft. Für Vereine ist in der Regel das Landesprogramm der direkte Weg.
Können Tennisvereine die NRW-Förderung direkt beantragen?
Ja. Antragsberechtigt sind Sportvereine in NRW, die Mitglied in einem Stadt-/Kreissportbund und einem Fachverband sind und als Eigentümer, Pächter oder Mieter für „Dach und Fach" der Anlage zuständig sind. Beantragt wird direkt über das LSB-Förderportal – nicht über die Kommune.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben (Projekte ab ca. 25.000 €), bei größeren Maßnahmen bis zu 85 % bzw. 80 %. Maßgeblich ist der jeweilige Programmaufruf; über Förderfähigkeit und Höhe entscheidet der Fördergeber im Einzelfall.
Ab welcher Projektgröße lohnt sich der Förderantrag?
Sinnvoll wird es ab rund 25.000 € Projektvolumen. Einzelne kleine Maßnahmen liegen oft darunter – deshalb planen wir Ihre Anlage als Gesamtmaßnahme (z. B. Plätze + Drainage + Zaun + Beleuchtung). Das erreicht die Schwelle und maximiert die Förderung.
Was ist beim Zeitplan unbedingt zu beachten?
Erst der Förderbescheid, dann der Baubeginn. Alles, was vorher beauftragt oder gebaut wird, ist nicht förderfähig. Die Interessenbekundung läuft seit dem 1. Juni 2026, die Antragstellung ab dem 1. September 2026 – frühzeitige Planung ist entscheidend.
Welche Maßnahmen am Tennisplatz sind förderfähig?
Sanierung und Modernisierung: Belag (Asche/Sand), Drainage/Entwässerung, Einzäunung, Beleuchtung und Netzanlagen. Ein reiner Neubau ist in der Regel nicht förderfähig; ein Ersatzneubau nur, wenn er wirtschaftlicher ist als die Sanierung.
Was kostet eine Tennisplatzsanierung ungefähr?
Eine Grundsanierung eines Sandplatzes liegt je nach Aufwand bei ca. 8.000–25.000 €, ein vollständiger Neubau bei rund 30.000–80.000 €. Mit Förderung sinkt Ihr Eigenanteil entsprechend. Wir erstellen Ihnen eine kostenlose, unverbindliche Kostenschätzung.
Wir sind kein Verein bzw. kein Förderfall – baut ihr trotzdem?
Ja. Wir bauen und sanieren Tennisplätze auch ohne Förderung – für private Anlagen, kleine Vereine und einzelne Plätze.
Arbeiten Sie auch mit Kommunen und öffentlichen Auftraggebern?
Ja. Wir kennen die Anforderungen an Ausschreibung, Dokumentation und Abrechnung öffentlicher Baumaßnahmen und begleiten von der Planung bis zur Abnahme.