Tennisplatz sanieren mit der Sportmilliarde

Bis zu 45 % Bundesförderung für die Sanierung kommunaler Tennisanlagen – wir sind Ihr erfahrener Fachbetrieb im Raum Dortmund und ganz NRW.

Was ist die Sportmilliarde?

Das Sanierungs- und Investitionsprogramm kommunale Sportstätten (SKS) ist ein Bundesförderprogramm, das marode Sportinfrastruktur in Deutschland wieder in Schuss bringt – und Tennisplätze sind ausdrücklich förderfähig. Hier erfahren Sie alles was Sie wissen müssen, um Ihre Tennisplätze mit Hilfe des Förderprogramms zu sanieren.

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    Tennisplatz sanieren mit der Sportmilliarde

    Bis zu 45 % Bundesförderung für die Sanierung kommunaler Tennisanlagen – wir sind Ihr erfahrener Fachbetrieb im Raum Dortmund und ganz NRW.

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    Das Sanierungs- und Investitionsprogramm kommunale Sportstätten (SKS) ist ein Bundesförderprogramm, das marode Sportinfrastruktur in Deutschland wieder in Schuss bringt – und Tennisplätze sind ausdrücklich förderfähig. Hier erfahren Sie alles was Sie wissen müssen, um Ihre Tennisplätze mit Hilfe des Förderprogramms zu sanieren.

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      Bis zu 45 % Bundesförderung für die Sanierung kommunaler Tennisanlagen – wir sind Ihr erfahrener Fachbetrieb im Raum Dortmund und ganz NRW.

      Was ist die Sportmilliarde?

      Das Sanierungs- und Investitionsprogramm kommunale Sportstätten (SKS) ist ein Bundesförderprogramm, das marode Sportinfrastruktur in Deutschland wieder in Schuss bringt – und Tennisplätze sind ausdrücklich förderfähig. Hier erfahren Sie alles was Sie wissen müssen, um Ihre Tennisplätze mit Hilfe des Förderprogramms zu sanieren.

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        Wer kann die Förderung beantragen?

        Antragsberechtigt sind Kommunen und Gemeinden. Diese können die Förderung für eigene Sportanlagen oder für Anlagen von gemeinnützigen Sportvereinen in kommunaler Trägerschaft beantragen. In NRW läuft die Beantragung über das zuständige Landesministerium.

        Was wird gefördert?

        Sanierung und Modernisierung bestehender kommunaler Sportstätten – darunter Tennisplätze, Sporthallen und Bäder. Gefördert werden Neubau und Sanierung des Belags, Drainage, Entwässerung, Beleuchtung und Zäune rund um die Anlage.

        Wie hoch ist die Förderung?

        Die Förderquote beträgt bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen können einen erhöhten Fördersatz erhalten. Den Eigenanteil von mindestens 55 % bringen Sie selbst auf – auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der Kostenplanung dafür.

        Wichtig: Erst Bescheid, dann Baubeginn

        Ein zentraler Punkt: Der Bau darf erst nach Erhalt des Förderbescheids beginnen. Alle Leistungen, die vorher beauftragt oder ausgeführt werden, sind nicht förderfähig. Wir beraten Sie frühzeitig – damit Ihr Projekt von Anfang an förderfähig geplant ist.

        Unser Leistungsumfang

        Was wir für Ihr Förderprojekt leisten

        Von der Antragsvorbereitung bis zur Abnahme – wir begleiten kommunale Tennisplatz-Projekte vollständig und mit der Sorgfalt, die öffentliche Auftraggeber erwarten.

        Ihr Fachbetrieb

        Warum GaLaBau Kießling für geförderte Projekte?

        Tennisplätze bauen und sanieren wir seit 1965 – mit der Sorgfalt, die kommunale Auftraggeber und Förder­behörden erwarten.

        Familie Kießling · GaLaBau Kießling, Dortmund

        FAQ

        Fragen zur Sportmilliarde & Tennisplatz

        Die wichtigsten Antworten für Vereine, Kommunen und Verbände.

        Die Sportmilliarde ist der populäre Name für das Sanierungs- und Investitionsprogramm kommunale Sportstätten (SKS) des Bundes. Das Programm stellt bis 2029 insgesamt bis zu 1 Milliarde Euro bereit, um marode Sportstätten in kommunaler Trägerschaft zu sanieren – darunter Sporthallen, Bäder und Außensportanlagen wie Tennisplätze. Das Programm wird über die Bundesländer abgewickelt.
        Direkte Antragsteller sind Kommunen und Gemeinden. Ein Tennisverein kann jedoch mit seiner Gemeinde zusammenarbeiten: Wenn die Anlage in kommunaler Trägerschaft ist oder eine entsprechende Vereinbarung besteht, kann die Gemeinde den Antrag für die Vereinsanlage stellen. Sprechen Sie Ihre Gemeindeverwaltung an und ziehen Sie uns frühzeitig als Fachbetrieb hinzu – wir helfen bei der Projektbeschreibung.
        Die Standardförderquote liegt bei bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen können einen erhöhten Fördersatz erhalten. Den Restbetrag (mindestens 55 %) trägt die Kommune bzw. der Verein selbst. Detaillierte Informationen zu den aktuellen Fördersätzen in NRW erhalten Sie beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.
        Der wichtigste Grundsatz: Erst der Förderbescheid, dann der Baubeginn. Alle Leistungen, die vor Erhalt des Bewilligungsbescheids beauftragt oder ausgeführt werden, sind nicht förderfähig und können zur Rückforderung führen. Deshalb empfehlen wir, uns bereits in der Planungsphase hinzuzuziehen – so ist Ihr Projekt von Anfang an förderfähig strukturiert.
        Förderfähig sind Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung bestehender Sportstätten. Beim Tennisplatz umfasst das typischerweise: Erneuerung des Belags (Asche/Sand), Verbesserung der Entwässerung und Drainage, Erneuerung von Zäunen und Netzanlagen sowie Beleuchtungsverbesserungen. Auch der Neubau kann unter bestimmten Bedingungen förderfähig sein. Wir klären den förderfähigen Umfang Ihres Projekts gerne im persönlichen Gespräch.
        Die Kosten hängen von Umfang, Bodenbeschaffenheit und gewünschtem Ausbau ab. Eine Grundsanierung eines Sandplatzes (Belag, Drainage, Linierung) liegt je nach Aufwand zwischen ca. 8.000 und 25.000 Euro. Ein vollständiger Neubau inklusive Unterbau, Drainage, Belag und Einzäunung kostet im Durchschnitt 30.000 bis 80.000 Euro. Mit Förderung reduziert sich Ihr Eigenanteil entsprechend deutlich. Wir erstellen Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Kostenschätzung.
        Ja, ausdrücklich. Wir haben langjährige Erfahrung mit kommunalen Projekten und kennen die Anforderungen an Ausschreibung, Dokumentation und Abrechnung öffentlicher Baumaßnahmen. Wir erstellen revisionssichere Leistungsverzeichnisse und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Planung bis zur Abnahme durch die Förderbehörde.
        Garten & Landschaftsbau

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